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Änderung der EKB‑Investitionsverordnung (Inkrafttreten 01.07.2025)
Verordnung vom 25.11.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 25. November 2025 ändert die Regeln für den Absetzbetrag bei Investitionen im Rahmen des Energiekrisenbeitrags und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.
Bundesministerium für Finanzen11/25/2025XXVIII
Energie
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 25. November 2025 ändert die Regeln für den Absetzbetrag bei Investitionen im Rahmen des Energiekrisenbeitrags und tritt am 1. Juli 2025 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird geändert, um klarzustellen, dass es sich um die Verordnung über den Absetzbetrag für begünstigte Investitionen im Rahmen der Energiekrisenbeiträge handelt.
  • Der Verweis in § 4 Abs. 2 wird von „2a“ auf „2b“ erweitert, sodass nun auch weitere Unterabschnitte berücksichtigt werden.
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