Bundesministerium für Inneres11/25/2025XXVIII
Gesundheit
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung 245/2025 erlaubt den Bürgermeistern einer langen Liste von Gemeinden, das Foto‑Registrierungsverfahren für die e‑card sowohl für österreichische als auch für nicht‑österreichische Staatsbürger durchzuführen. Die Regelungen gelten ab dem 1. Dezember 2025.Schwerpunkte
- Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der aufgeführten Gemeinden dürfen das Verfahren zur Foto‑Registrierung für österreichische Staatsbürger neben den Sozialversicherungsträgern durchführen.
- Für nicht‑österreichische Staatsbürger dürfen dieselben Bürgermeisterinnen und Bürgermeister das Verfahren neben den Landespolizeidirektionen durchführen.
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