<!--[-->Änderung der EU‑Liste nicht kooperativer Länder (Steueroasen‑KVO 2025)<!--]-->
Änderung der EU‑Liste nicht kooperativer Länder (Steueroasen‑KVO 2025)
Verordnung vom 26.11.2025

Zusammenfassung

Die Steueroasen‑Kundmachungs‑Verordnung 2025 aktualisiert die EU‑Liste nicht kooperativer Länder für Steuerzwecke, indem sie neue Territorien in zwei Anhänge aufnimmt. Die Liste gilt ab dem 1. März 2025 und wird jährlich erneuert.
Bundesministerium für Justiz11/26/2025XXVIII
Steuerrecht
Finanzwesen
EU‑Kooperation

Zusammenfassung

Die Steueroasen‑Kundmachungs‑Verordnung 2025 aktualisiert die EU‑Liste nicht kooperativer Länder für Steuerzwecke, indem sie neue Territorien in zwei Anhänge aufnimmt. Die Liste gilt ab dem 1. März 2025 und wird jährlich erneuert.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 18 Abs. 2 des CBCR‑Veröffentlichungsgesetzes.
  • Sie fügt neun neue Länder und Gebiete in Anhang I ein, darunter Panama und die Amerikanischen Jungferninseln.
Dokumente (PDFs)
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