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Mindestlohntarif für Hausbetreuer*innen in Österreich (ab 01.01.2026)
Verordnung vom 26.11.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer in Österreich fest, gilt ab 1. Januar 2026 und definiert drei Lohnklassen sowie diverse Sonderzahlungen und Zuschläge.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/26/2025XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer in Österreich fest, gilt ab 1. Januar 2026 und definiert drei Lohnklassen sowie diverse Sonderzahlungen und Zuschläge.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer, die nicht durch eine Kollektivvereinbarung abgedeckt sind.
  • Es gibt drei Einstufungsgruppen mit Stundenlöhnen von 14,15 €, 15,72 € bzw. 20,57 €.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 60

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In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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