Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/26/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen flächendeckenden Mindestlohntarif für Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer in Österreich fest, gilt ab 1. Januar 2026 und definiert drei Lohnklassen sowie diverse Sonderzahlungen und Zuschläge.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Hausbetreuerinnen und Hausbetreuer, die nicht durch eine Kollektivvereinbarung abgedeckt sind.
- Es gibt drei Einstufungsgruppen mit Stundenlöhnen von 14,15 €, 15,72 € bzw. 20,57 €.
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