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Änderung der Tierversuchs‑Verordnung 2012 – neue Vorgaben für Lärm, Notfallpläne und Wasserqualität Verordnung vom 2/24/2025
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Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung2/24/2025XXVIII
Tierschutz

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2025 ergänzt die Tierversuchs‑Verordnung um Regelungen zu Geräuschen und Vibrationen, verlangt Notfallpläne und verschärft Wasserqualitätsstandards für Fischversuche. Außerdem wird eine jährliche Fortbildungspflicht für Personal eingeführt.

Schwerpunkte

  • Geräte, die Lärm oder Vibrationen erzeugen (z. B. Stromgeneratoren), dürfen das Wohlergehen von Wassertieren nicht beeinträchtigen.
  • Für den Fall, dass zentrale Systeme ausfallen, müssen wirksame Notfallpläne vorhanden sein, um das Tierwohl zu sichern.
Dokumente (PDFs)
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Polaschek Martin, Dr.




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