Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/27/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Wien fest, definiert die zu zahlenden Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für die reguläre Hausbesorgungsarbeit wird ein Entgelt pro Quadratmeter Wohnfläche (0,3762 €) und für andere Räumlichkeiten (ebenfalls 0,3762 €) sowie ein Satz von 0,6765 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für das Streuen bei Glatteis festgelegt.
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