Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Wien fest, definiert die zu zahlenden Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/27/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Wien fest, definiert die zu zahlenden Entgelte pro Quadratmeter, Zuschläge und Sonderzahlungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Wien und für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für die reguläre Hausbesorgungsarbeit wird ein Entgelt pro Quadratmeter Wohnfläche (0,3762 €) und für andere Räumlichkeiten (ebenfalls 0,3762 €) sowie ein Satz von 0,6765 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für das Streuen bei Glatteis festgelegt.
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