Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/27/2025XXVIII
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich fest, definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzahlungen und Urlaubs‑ sowie Weihnachtszulagen. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2026.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Niederösterreich, sowohl für Arbeitgeber, die nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind, als auch für solche, die später beitreten, solange kein Kollektivvertrag besteht.
- Das Grundentgelt beträgt 0,3779 € pro Quadratmeter Wohnfläche und 0,3779 € pro Quadratmeter anderer Räumlichkeiten; für die Reinigung von Gehsteigen wird 0,6838 € pro Quadratmeter gezahlt.
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