Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Burgenland fest. Sie definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzahlungen und weitere Regelungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/27/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 den Mindestlohn für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger im Burgenland fest. Sie definiert Entgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzahlungen und weitere Regelungen.Schwerpunkte
- Das Grundentgelt beträgt 0,3798 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,6860 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche.
- Ein Materialzuschlag von 20 % wird auf das Grundentgelt aufgeschlagen, um Kosten für Reinigungs‑ und Instandhaltungsmaterial zu decken.
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