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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich
Verordnung vom 27.11.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen, Garagen und allgemeine Hausarbeiten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/27/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen, Garagen und allgemeine Hausarbeiten.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits einem Kollektivvertrag unterliegt.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Betroffenen einen monatlichen Pauschalbetrag von 132,56 €, der für jedes weitere Geschoss über sieben um 17,14 € steigt.
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