<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger in Niederösterreich Verordnung vom 11/27/2025
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/27/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen, Garagen und allgemeine Hausarbeiten.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Niederösterreich und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits einem Kollektivvertrag unterliegt.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Betroffenen einen monatlichen Pauschalbetrag von 132,56 €, der für jedes weitere Geschoss über sieben um 17,14 € steigt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schumann Korinna

Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.