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Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen im Burgenland
Verordnung vom 27.11.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Burgenland fest. Sie definiert monatliche Pauschalen für Aufzugswartung, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen sowie Stundenlöhne für Hausarbeiter*innen und regelt Urlaubszuschuss und Weihnachtsbonus.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/27/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Burgenland fest. Sie definiert monatliche Pauschalen für Aufzugswartung, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen sowie Stundenlöhne für Hausarbeiter*innen und regelt Urlaubszuschuss und Weihnachtsbonus.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Burgenland und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer Kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 154,86 € gezahlt, plus 18,28 € für jedes weitere Geschoss über sieben.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 60

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