<!--[-->Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen im Burgenland<!--]-->
Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen im Burgenland Verordnung vom 11/27/2025
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz11/27/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 einen Mindestlohntarif für die Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften im Burgenland fest. Sie definiert monatliche Pauschalen für Aufzugswartung, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen sowie Stundenlöhne für Hausarbeiter*innen und regelt Urlaubszuschuss und Weihnachtsbonus.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das Bundesland Burgenland und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer Kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
  • Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 154,86 € gezahlt, plus 18,28 € für jedes weitere Geschoss über sieben.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schumann Korinna

Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.