Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/1/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 in Tirol einen Mindestlohntarif für Hausbetreuer fest, der Pauschalbeträge für Aufzugsbetreuung, Freizeiteinrichtungen, Grünflächenpflege, Heizungsanlagen und weitere Tätigkeiten definiert.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Tirol und für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatliche Pauschalbeträge: 135,29 € bis zu vier Geschosse und zusätzlich 8,47 € pro weiterem Geschoss.
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