Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/1/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt seit dem 1. Jänner 2026 verbindliche Mindestlöhne für die Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Vorarlberg fest. Sie gilt für Personen, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Vorarlberg und für Personen, die mit der Betreuung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern sie nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt werden.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 135,25 € bis zu vier Geschossen und zusätzlich 8,42 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
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