Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/1/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt legt einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Tirol fest, der ab dem 1. Jänner 2026 gilt. Er definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Gehsteigreinigung, Materialkosten und Sonderleistungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Tirol, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Das Grundentgelt beträgt 0,3754 € pro Quadratmeter nutzbarer Wohnfläche.
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