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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol ab 2026 Verordnung vom 12/1/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/1/2025XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Das Bundeseinigungsamt legt einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Tirol fest, der ab dem 1. Jänner 2026 gilt. Er definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Gehsteigreinigung, Materialkosten und Sonderleistungen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Tirol, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,3754 € pro Quadratmeter nutzbarer Wohnfläche.
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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