Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/1/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg fest, inklusive Entgeltanteilen für Wohn‑ und andere Flächen, Materialzuschlag, Sonderzuschläge und Urlaubs‑/Weihnachtszahlungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Vorarlberg, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind.
- Das monatliche Entgelt setzt sich aus drei Anteilen zusammen: 0,3682 € pro Quadratmeter Wohnfläche, 0,3682 € pro Quadratmeter andere Räumlichkeiten und 0,6807 € pro Quadratmeter Gehsteigreinigung.
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