<!--[-->Verordnung über die Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien (2025)<!--]-->
Verordnung über die Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien (2025) Verordnung vom 12/1/2025
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Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung12/1/2025XXVIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie hoch die monatliche Beihilfe für ein Auslandsstudium in verschiedenen europäischen Ländern ist und erhöht sie um 180 € für bestimmte Empfänger. Sie tritt am 1. März 2026 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die monatliche Beihilfe für ein Auslandsstudium wird je nach Zielland gestaffelt: In den meisten westeuropäischen Ländern 450 €, in weiteren EU‑ und Nachbarstaaten 250 €.
  • Studierende, die nur die Grundbeihilfe nach § 26 Abs. 1 erhalten, bekommen zusätzlich 180 € monatlich.
Dokumente (PDFs)
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Holzleitner Eva-Maria, BSc - 32

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