<!--[-->Verordnung über die Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien (2025)<!--]-->
Verordnung über die Höhe der Beihilfen für Auslandsstudien (2025)
Verordnung vom 01.12.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie hoch die monatliche Beihilfe für ein Auslandsstudium in verschiedenen europäischen Ländern ist und erhöht sie um 180 € für bestimmte Empfänger. Sie tritt am 1. März 2026 in Kraft.
Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung12/1/2025XXVIII
Bildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, wie hoch die monatliche Beihilfe für ein Auslandsstudium in verschiedenen europäischen Ländern ist und erhöht sie um 180 € für bestimmte Empfänger. Sie tritt am 1. März 2026 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die monatliche Beihilfe für ein Auslandsstudium wird je nach Zielland gestaffelt: In den meisten westeuropäischen Ländern 450 €, in weiteren EU‑ und Nachbarstaaten 250 €.
  • Studierende, die nur die Grundbeihilfe nach § 26 Abs. 1 erhalten, bekommen zusätzlich 180 € monatlich.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Holzleitner Eva-Maria, BSc © BKA/Andy Wenzel

Holzleitner Eva-Maria, BSc - 32

SPÖ

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung

4 - Oberösterreich


Frauen


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