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Novellierung der Altlastenatlas‑Verordnung 2025 Verordnung vom 12/2/2025
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Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft12/2/2025XXVIII
Umwelt
Abfallwirtschaft

Zusammenfassung

Die Altlastenatlas‑Novelle 2025 aktualisiert die Verordnung, indem sie § 15 des ALSAG einbindet, neue Klassifizierungen für Altlasten einführt und über 300 Standorte mit GIS‑Links und Hash‑Prüfsummen in den Anhängen aufführt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung aktualisiert die Bezugnahme auf das § 15 des Altlasten‑ und Sanierungsgesetzes (ALSAG).
  • Absatz 2 definiert die Einstufung von Altlasten in Prioritätsklassen, Absatz 3 verweist auf die GIS‑Links und Hash‑Prüfsummen.
Dokumente (PDFs)
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Totschnig Norbert, Mag., MSc - 51

ÖVP

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

7 - Tirol



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