Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft12/2/2025XXVIII
Umwelt
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Altlastenatlas‑Novelle 2025 aktualisiert die Verordnung, indem sie § 15 des ALSAG einbindet, neue Klassifizierungen für Altlasten einführt und über 300 Standorte mit GIS‑Links und Hash‑Prüfsummen in den Anhängen aufführt.Schwerpunkte
- Die Verordnung aktualisiert die Bezugnahme auf das § 15 des Altlasten‑ und Sanierungsgesetzes (ALSAG).
- Absatz 2 definiert die Einstufung von Altlasten in Prioritätsklassen, Absatz 3 verweist auf die GIS‑Links und Hash‑Prüfsummen.
Dokumente (PDFs)
