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Mindestlohntarif für Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen Verordnung vom 12/3/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/3/2025XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Bildungseinrichtungen in Österreich fest. Sie gilt bundesweit ab dem 1. Januar 2026, definiert gestaffelte Löhne für sieben Berufsgruppen und enthält Regelungen zu Weihnachts‑, Urlaubs‑ und Überstundenvergütung. Ausgenommen sind künstlerische Schulen und Betriebe, die bereits einem Kollektivvertrag unterliegen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für die gesamte Republik Österreich und umfasst alle Arbeitnehmer*innen in privaten Bildungseinrichtungen, die nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Sieben Beschäftigungsgruppen werden definiert – von unterrichtenden Lehrkräften bis zu Leitungs‑ und Direktionspersonal – mit gestaffelten Mindestgehältern, die nach Berufsjahren steigen.
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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