Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt hat per Verordnung vom 3. Dezember 2025 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten festgelegt, der ab dem 1. Jänner 2026 gilt. Der Tarif definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Nacht‑Sperrgeld sowie Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/3/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gleichbehandlung
Öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Das Bundeseinigungsamt hat per Verordnung vom 3. Dezember 2025 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Kärnten festgelegt, der ab dem 1. Jänner 2026 gilt. Der Tarif definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Nacht‑Sperrgeld sowie Sonderzahlungen wie Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Bundesland Kärnten und für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Das Grundentgelt beträgt 0,375 € pro Quadratmeter Wohn‑ bzw. Nutzfläche und 0,6811 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche für das Streuen bei Glatteis.
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