Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/3/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzuschläge und jährliche Bonuszahlungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Steiermark und richtet sich an alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind, unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
- Das Grundentgelt beträgt 0,376 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten; für die Reinigung von Gehsteigen wird 0,6836 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche gezahlt.
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