<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger in der Steiermark<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger in der Steiermark Verordnung vom 12/3/2025
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/3/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in der Steiermark fest. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Materialzuschläge, Sonderzuschläge und jährliche Bonuszahlungen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Steiermark und richtet sich an alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die nach dem Hausbesorgergesetz beschäftigt sind, unabhängig davon, ob ihr Arbeitgeber Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft ist.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,376 € pro Quadratmeter Nutzfläche für Wohnungen und andere Räumlichkeiten; für die Reinigung von Gehsteigen wird 0,6836 € pro Quadratmeter Gehsteigfläche gezahlt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schumann Korinna

Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.