Bundeshaftungsobergrenzenverordnung 2025 – Zuordnung außerbudgetärer Einheiten Verordnung vom 12/9/2025
Bundesministerium für Finanzen12/9/2025XXVIII
Finanzwesen
Öffentliche Finanzen
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2025 legt fest, welche außerbudgetären Einheiten zum Sektor Staat/Teilsektor Bund gehören und tritt am 09.12.2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert, welche außerbudgetären Einheiten dem Sektor Staat/Teilsektor Bund zugeordnet werden.
- Die Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung (09.12.2025) in Kraft und ersetzt die Vorgängerverordnung von 2024.
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