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Mindestlohntarif für Hausangestellte ab 01.01.2026 Verordnung vom 12/9/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/9/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gleichbehandlung
Öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den neuen Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte in Österreich fest. Sie definiert Lohnstufen nach Berufsjahr und Qualifikation, regelt Zuschläge, Naturalbezüge und Übergangsbestimmungen und tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und umfasst alle im Haushalt Beschäftigten, die nach dem Hausgehilfen‑ und Hausangestelltengesetz beschäftigt sind, sofern kein Kollektivvertrag existiert.
  • Monatliche Mindestbruttolöhne werden nach Berufsjahr und Qualifikation gestaffelt – von Hausgehilfen ohne Kochen bis zu Köchen, Wirtschr., Kinderbetreuungspersonal und administrativen Kräften.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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