Einführung des 83. Nachtrags zum Arzneibuch – Aktualisierung der pharmazeutischen Standards Verordnung vom 2/28/2025
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2025 führt den zweiten Nachtrag zum Europäischen Arzneibuch (11. 2) ein und hebt die bisherigen Monographien des ersten Nachtrags (11. 1) sowie entsprechende Einträge im Österreichischen Arzneibuch auf.Schwerpunkte
- Die deutschsprachige Fassung des zweiten Nachtrags (11.2) zur elften Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs wird in Kraft gesetzt.
- Die Monographien und Texte des ersten Nachtrags (11.1) sowie die entsprechenden Einträge im Österreichischen Arzneibuch, die durch den zweiten Nachtrag ersetzt werden, werden außer Kraft gesetzt.
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