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Ausgleichstaxe 2026 nach dem Behinderteneinstellungsgesetz
Verordnung vom 09.12.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2026 die monatliche Ausgleichstaxe nach § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes fest: 344 €, 485 € bzw. 512 € je nach Unternehmensgröße.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/9/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2026 die monatliche Ausgleichstaxe nach § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes fest: 344 €, 485 € bzw. 512 € je nach Unternehmensgröße.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die monatliche Ausgleichstaxe für das Jahr 2026 fest.
  • Die Taxen gelten pro zu beschäftigender Person, nicht pauschal für das Unternehmen.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 60

SPÖ

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