Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/9/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2026 die monatliche Ausgleichstaxe nach § 9 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes fest: 344 €, 485 € bzw. 512 € je nach Unternehmensgröße.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die monatliche Ausgleichstaxe für das Jahr 2026 fest.
- Die Taxen gelten pro zu beschäftigender Person, nicht pauschal für das Unternehmen.
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