<!--[-->Änderung der Militärluftfahrzeug‑ und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008<!--]-->
Änderung der Militärluftfahrzeug‑ und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008 Verordnung vom 12/10/2025
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Bundesministerium für Landesverteidigung12/10/2025XXVIII
Verteidigung

Zusammenfassung

Die Verordnung 2025 ändert die Militärluftfahrzeug‑Verordnung: Sie legt fest, welche Luftfahrzeuge betroffen sind, definiert Mindestgrößen für das Hoheitszeichen und schafft Ausnahmen für bestimmte gekennzeichnete Fahrzeuge. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2026.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für Militärluftfahrzeuge mit österreichischem Kennzeichen, militärisches Luftfahrtgerät und solche, die über die Grundausstattung hinaus im Dienste des Bundesheeres eingesetzt werden.
  • Das Hoheitszeichen muss mindestens 30 cm Durchmesser haben, bei Fallschirmen mindestens 5 cm; kann bei Konstruktionsgründen angepasst werden.
Dokumente (PDFs)
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Tanner Klaudia, Mag. - 55

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