Änderung der Militärluftfahrzeug‑ und Militärluftfahrtgerätverordnung 2008
Verordnung vom 10.12.2025Zusammenfassung
Die Verordnung 2025 ändert die Militärluftfahrzeug‑Verordnung: Sie legt fest, welche Luftfahrzeuge betroffen sind, definiert Mindestgrößen für das Hoheitszeichen und schafft Ausnahmen für bestimmte gekennzeichnete Fahrzeuge. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2026.Bundesministerium für Landesverteidigung12/10/2025XXVIII
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung 2025 ändert die Militärluftfahrzeug‑Verordnung: Sie legt fest, welche Luftfahrzeuge betroffen sind, definiert Mindestgrößen für das Hoheitszeichen und schafft Ausnahmen für bestimmte gekennzeichnete Fahrzeuge. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2026.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für Militärluftfahrzeuge mit österreichischem Kennzeichen, militärisches Luftfahrtgerät und solche, die über die Grundausstattung hinaus im Dienste des Bundesheeres eingesetzt werden.
- Das Hoheitszeichen muss mindestens 30 cm Durchmesser haben, bei Fallschirmen mindestens 5 cm; kann bei Konstruktionsgründen angepasst werden.
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