Änderung der Verordnung zu Genehmigungen bei Sanktionen im öffentlichen Auftragswesen
Verordnung vom 10.12.2025Zusammenfassung
Die Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionen im öffentlichen Auftragswesen wird geändert: ein Ablaufdatum wird gestrichen, Formulierungen werden angepasst und ein neuer Absatz eingefügt.Bundesministerium für Justiz12/10/2025XXVIII
Verwaltungsrecht
öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionen im öffentlichen Auftragswesen wird geändert: ein Ablaufdatum wird gestrichen, Formulierungen werden angepasst und ein neuer Absatz eingefügt.Schwerpunkte
- In § 5 Abs. 1 wird die Formulierung „und mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft“ gestrichen, weil das Datum bereits verstrichen ist.
- In § 5 Abs. 2 wird der Ausdruck „Z 3 tritt“ durch den Hinweis ersetzt, dass die aktuelle Fassung von § 5 Abs. 1 gilt; gleichzeitig entfällt ein Verweis auf § 2 Abs. 3.
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