Bundesministerium für Finanzen12/11/2025XXVIII
Familie
Finanzwesen
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt neue Werte für den Kinderzuschlag fest: 26 419,6 € für 2025 und 61,6 € für 2026.Schwerpunkte
- Der Grenzbetrag für das Kalenderjahr 2025 wird von 25 725 € auf 26 419,6 € erhöht.
- Für das Kalenderjahr 2026 wird der Kinderzuschlag von 60 € auf 61,6 € angehoben.
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