<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich (Verordnung 2025/2026)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich (Verordnung 2025/2026) Verordnung vom 12/11/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/11/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Wohnungspolitik
Öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzugsbetreuung, Bad‑ und Saunabetreuer, Grünflächenpflege, Heizungsanlagen und allgemeine Hausarbeiten.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Mindestlohntarif wird für alle Personen eingeführt, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Oberösterreich betraut sind.
  • Für die Betreuung von Personenaufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 164,93 € gezahlt; ab dem achten Stockwerk erhöht sich dieser Betrag um 20,14 € pro zusätzlicher Aufzugsausstiegshalle.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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