Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich (Verordnung 2025/2026)
Verordnung vom 11.12.2025Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzugsbetreuung, Bad‑ und Saunabetreuer, Grünflächenpflege, Heizungsanlagen und allgemeine Hausarbeiten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/11/2025XXVIII
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Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich fest, inklusive Pauschalbeträgen für Aufzugsbetreuung, Bad‑ und Saunabetreuer, Grünflächenpflege, Heizungsanlagen und allgemeine Hausarbeiten.Schwerpunkte
- Ein neuer Mindestlohntarif wird für alle Personen eingeführt, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Oberösterreich betraut sind.
- Für die Betreuung von Personenaufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 164,93 € gezahlt; ab dem achten Stockwerk erhöht sich dieser Betrag um 20,14 € pro zusätzlicher Aufzugsausstiegshalle.
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