Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/11/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Personen fest, die in Salzburg Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften betreuen und bedienen. Sie definiert monatliche Pauschalbeträge für verschiedene Tätigkeiten (z. B. Aufzug, Schwimmbad, Garten) sowie Zuschläge für zusätzliche Leistungen und Sonderzeiten.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Salzburg und richtet sich an Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt sind, sofern sie nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt werden.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten einen monatlichen Pauschalbetrag von 161,02 €, der für jedes weitere Geschoss über sieben um 14,06 € steigt.
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