Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, weil kein Kollektivvertrag existiert. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Materialien, Nacht‑/Spätdienste und Sonderaufgaben sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/11/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, weil kein Kollektivvertrag existiert. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Materialien, Nacht‑/Spätdienste und Sonderaufgaben sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Das Grundentgelt beträgt 0,3679 € pro Quadratmeter nutzbarer Wohnfläche.
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