<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich (ab 01.01.2026)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger in Oberösterreich (ab 01.01.2026) Verordnung vom 12/11/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/11/2025XXVIII
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich fest, weil kein Kollektivvertrag existiert. Sie definiert Grundentgelte pro Quadratmeter, Zuschläge für Materialien, Nacht‑/Spätdienste und Sonderaufgaben sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Oberösterreich, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Das Grundentgelt beträgt 0,3679 € pro Quadratmeter nutzbarer Wohnfläche.
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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