<!--[-->Novelle zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit – Impfprogramm & Verbringungsverbote<!--]-->
Novelle zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit – Impfprogramm & Verbringungsverbote
Verordnung vom 28.02.2025

Zusammenfassung

Die Novelle erweitert das Impfprogramm gegen die Blauzungenkrankheit, verschärft das Verbringungsverbot für Tiere aus betroffenen Betrieben und legt klare Ausnahmeregelungen fest. Die neue Regelung tritt nach ihrer Kundmachung in Kraft.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Novelle erweitert das Impfprogramm gegen die Blauzungenkrankheit, verschärft das Verbringungsverbot für Tiere aus betroffenen Betrieben und legt klare Ausnahmeregelungen fest. Die neue Regelung tritt nach ihrer Kundmachung in Kraft.

Schwerpunkte

  • Ein neues § 11a führt ein amtliches Impfprogramm gegen die Blauzungenkrankheit ein, das einheitliche Durchführung und Dokumentation festlegt.
  • Die Verbringung von empfänglichen Tieren aus gesperrten Betrieben ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Tiere keine Symptome zeigen und keine Ansteckungsgefahr besteht.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Rauch Johannes © Parlamentsdirektion

Rauch Johannes

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.