Novelle zur Bekämpfung der Blauzungenkrankheit – Impfprogramm & Verbringungsverbote Verordnung vom 2/28/2025
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Novelle erweitert das Impfprogramm gegen die Blauzungenkrankheit, verschärft das Verbringungsverbot für Tiere aus betroffenen Betrieben und legt klare Ausnahmeregelungen fest. Die neue Regelung tritt nach ihrer Kundmachung in Kraft.Schwerpunkte
- Ein neues § 11a führt ein amtliches Impfprogramm gegen die Blauzungenkrankheit ein, das einheitliche Durchführung und Dokumentation festlegt.
- Die Verbringung von empfänglichen Tieren aus gesperrten Betrieben ist grundsätzlich verboten; Ausnahmen sind nur möglich, wenn die Tiere keine Symptome zeigen und keine Ansteckungsgefahr besteht.
Dokumente (PDFs)
