Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/11/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2026 einen neuen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und Hausbesorger in Salzburg fest, definiert die Vergütung pro Quadratmeter, Zuschläge, Sonderentgelte und jährliche Bonuszahlungen.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt ausschließlich im Bundesland Salzburg für alle Hausbesorgerinnen und Hausbesorger, die dem Hausbesorgergesetz unterliegen.
- Die Grundvergütung wird nach Quadratmeter berechnet: 0,3743 € für Wohnfläche, 0,3743 € für andere Räume und 0,6839 € für die Reinigung von Gehsteigen bei Glatteis.
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