<!--[-->Temporäre Regelung des Grenzverkehrs zu Slowakei, Tschechien, Slowenien und Ungarn (16.12.2025‑15.06.2026)<!--]-->
Temporäre Regelung des Grenzverkehrs zu Slowakei, Tschechien, Slowenien und Ungarn (16.12.2025‑15.06.2026)
Verordnung vom 12.12.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung beschränkt den Grenzverkehr zu Slowakei, Tschechien, Slowenien und Ungarn vom 16. Dezember 2025 bis zum 15. Juni 2026 auf offizielle Grenzübergangsstellen und legt vereinfachte Kontrollen fest. Sie tritt sofort in Kraft und endet automatisch am 15. Juni 2026.
Bundesministerium für Inneres12/12/2025XXVIII
Grenze
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung beschränkt den Grenzverkehr zu Slowakei, Tschechien, Slowenien und Ungarn vom 16. Dezember 2025 bis zum 15. Juni 2026 auf offizielle Grenzübergangsstellen und legt vereinfachte Kontrollen fest. Sie tritt sofort in Kraft und endet automatisch am 15. Juni 2026.

Schwerpunkte

  • Der Geltungszeitraum der Verordnung erstreckt sich vom 16. Dezember 2025 bis zum 15. Juni 2026.
  • Grenzüberschreitungen dürfen nur an offiziellen Grenzübergangsstellen im Straßen‑ und Wasserverkehr erfolgen.
Dokumente (PDFs)
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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Bundesminister für Inneres

3 - Niederösterreich



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