Änderung der Verordnung zum automatisierten Datenverkehr zwischen Finanzamt Österreich und dem Dachverband der Sozialversicherungsträger
Verordnung vom 15.12.2025Zusammenfassung
Die Verordnung ersetzt das Wort „Hauptverband“ durch „Dachverband“, ändert Formulierungen zu den Finanzämtern und führt eine neue Regelung ein, die Datenänderungen automatisch an das Finanzamt Österreich übermittelt.Bundesministerium für Finanzen12/15/2025XXVIII
Finanzwesen
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung ersetzt das Wort „Hauptverband“ durch „Dachverband“, ändert Formulierungen zu den Finanzämtern und führt eine neue Regelung ein, die Datenänderungen automatisch an das Finanzamt Österreich übermittelt.Schwerpunkte
- Das Wort „Hauptverband“ wird in allen betroffenen Textstellen durch das Wort „Dachverband“ ersetzt.
- Die Formulierung „von den Finanzämtern“ wird zu „vom Finanzamt Österreich“, und das Adjektiv „österreichischen“ entfällt.
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