Übertragung von IT‑Betrieb und Weiterentwicklung an das Bundesrechenzentrum
Verordnung vom 15.12.2025Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung von IKT‑Lösungen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Bundesrechenzentrum GmbH. Sie tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und hebt die frühere Regelung von 2022 auf.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/15/2025XXVIII
Informatik
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung von IKT‑Lösungen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf die Bundesrechenzentrum GmbH. Sie tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und hebt die frühere Regelung von 2022 auf.Schwerpunkte
- Die Bundesrechenzentrum GmbH übernimmt den Betrieb, die Wartung und die Weiterentwicklung von IKT‑Lösungen für das Ministerium, inklusive Netzwerk‑, Mail‑, File‑Services und ELAK.
- Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und hebt die frühere Verordnung vom 31. Dezember 2025 auf.
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