Bundesministerium für Bildung12/16/2025XXVIII
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung verlegt den Beginn der Semesterferien im Bundesland Vorarlberg für das Schuljahr 2026/27 auf den dritten Montag im Februar. Damit weicht sie von der bisherigen Regelung ab, die einen anderen Termin vorsieht.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 2 Abs. 2a des Schulzeitgesetzes 1985 als Rechtsgrundlage.
- Die neue Regelung weicht von § 2 Abs. 2 Z 1 lit. b ab, indem sie den Ferienbeginn auf den dritten Montag im Februar legt.
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