Einführung einer Pauschalregelung für Fahrtkostenerstattungen (ab 01.01.2026) Verordnung vom 12/17/2025
Bundesministerium für Finanzen12/17/2025XXVIII
Finanzwesen
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung führt eine pauschale, nicht‑steuerbare Erstattung von Fahrkartenkosten ein, begrenzt auf das Klimaticket Classic, und gilt für Dienstreisen ab 1. Jänner 2026.Schwerpunkte
- Wird für eine Dienstreise vom Arbeitgeber keine tatsächliche Fahrkarte erstattet, darf der Arbeitnehmer eine nicht‑steuerbare Pauschale für das günstigste Massenbeförderungsmittel ansetzen.
- Die jährliche Pauschale ist auf die Kosten des Klimatickets Österreich Classic begrenzt.
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