Einführung eines 20‑Prozent‑Pauschalsatzes für Dienstleistungsbetriebe (DLB‑V)
Verordnung vom 18.12.2025Zusammenfassung
Die Verordnung 300/2025 führt einen einheitlichen Pauschalsatz von 20 % für Dienstleistungsbetriebe ein, ordnet Betriebe anhand einer neuen Branchenkennzahl‑Tabelle zu und legt das Inkrafttreten ab dem Veranlagungsjahr 2025 fest (für einige Branchen erst 2026).Bundesministerium für Finanzen12/18/2025XXVIII
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 300/2025 führt einen einheitlichen Pauschalsatz von 20 % für Dienstleistungsbetriebe ein, ordnet Betriebe anhand einer neuen Branchenkennzahl‑Tabelle zu und legt das Inkrafttreten ab dem Veranlagungsjahr 2025 fest (für einige Branchen erst 2026).Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird um die Abkürzung „(Dienstleistungsbetriebe‑Verordnung – DLB‑V)“ ergänzt.
- Ein pauschaler Steuersatz von 20 % wird für alle Betriebe angewendet, die einer der aufgeführten Branchenkennzahlen zugeordnet sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.