<!--[-->Einführung eines 20‑Prozent‑Pauschalsatzes für Dienstleistungsbetriebe (DLB‑V)<!--]-->
Einführung eines 20‑Prozent‑Pauschalsatzes für Dienstleistungsbetriebe (DLB‑V)
Verordnung vom 18.12.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung 300/2025 führt einen einheitlichen Pauschalsatz von 20 % für Dienstleistungsbetriebe ein, ordnet Betriebe anhand einer neuen Branchenkennzahl‑Tabelle zu und legt das Inkrafttreten ab dem Veranlagungsjahr 2025 fest (für einige Branchen erst 2026).
Bundesministerium für Finanzen12/18/2025XXVIII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung 300/2025 führt einen einheitlichen Pauschalsatz von 20 % für Dienstleistungsbetriebe ein, ordnet Betriebe anhand einer neuen Branchenkennzahl‑Tabelle zu und legt das Inkrafttreten ab dem Veranlagungsjahr 2025 fest (für einige Branchen erst 2026).

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird um die Abkürzung „(Dienstleistungsbetriebe‑Verordnung – DLB‑V)“ ergänzt.
  • Ein pauschaler Steuersatz von 20 % wird für alle Betriebe angewendet, die einer der aufgeführten Branchenkennzahlen zugeordnet sind.
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