<!--[-->Erneuerbaren‑Förderbeitragsverordnung 2026 – Beitragssatz und Netzentgelte<!--]-->
Erneuerbaren‑Förderbeitragsverordnung 2026 – Beitragssatz und Netzentgelte Verordnung vom 12/18/2025
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Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus12/18/2025XXVIII
Energie

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für 2026 einen Erneuerbaren‑Förderbeitrag von 7,32 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert konkrete Netznutzungs‑, Arbeits‑ und Verlustentgelte je Netzebene. Sie tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und ersetzt die Regelungen von 2025.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruht auf § 75 Abs. 2 des Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetzes (EAG).
  • Der Erneuerbaren‑Förderbeitrag für das Jahr 2026 wird auf 7,32 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts festgelegt.
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