Erneuerbaren‑Förderbeitragsverordnung 2026 – Beitragssatz und Netzentgelte Verordnung vom 12/18/2025
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus12/18/2025XXVIII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2026 einen Erneuerbaren‑Förderbeitrag von 7,32 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts fest und definiert konkrete Netznutzungs‑, Arbeits‑ und Verlustentgelte je Netzebene. Sie tritt am 1. Jänner 2026 in Kraft und ersetzt die Regelungen von 2025.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruht auf § 75 Abs. 2 des Erneuerbaren‑Ausbau‑Gesetzes (EAG).
- Der Erneuerbaren‑Förderbeitrag für das Jahr 2026 wird auf 7,32 % des durchschnittlichen Netznutzungs‑ und Netzverlustentgelts festgelegt.
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