<!--[-->Änderung der Mitwirkungs‑V für Bludenz, Dornbirn, Feldkirch, Lustenau, Rankweil und Zwischenwasser<!--]-->
Änderung der Mitwirkungs‑V für Bludenz, Dornbirn, Feldkirch, Lustenau, Rankweil und Zwischenwasser
Verordnung vom 18.12.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Jahr in § 3 Abs. 2 von 2025 auf 2026. Sie gilt für die genannten Stadt‑ und Marktgemeinden bei der Mitwirkung im Rahmen der Einheitsbewertung.
Bundesministerium für Finanzen12/18/2025XXVIII
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert das Jahr in § 3 Abs. 2 von 2025 auf 2026. Sie gilt für die genannten Stadt‑ und Marktgemeinden bei der Mitwirkung im Rahmen der Einheitsbewertung.

Schwerpunkte

  • Das Jahr in § 3 Abs. 2 wird von 2025 auf 2026 geändert.
  • Die Änderung gilt für die Stadtgemeinden Bludenz, Dornbirn und Feldkirch sowie die Marktgemeinden Lustenau, Rankweil und Zwischenwasser.
Dokumente (PDFs)
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