Zusammenfassung
Die Niederlassungsverordnung 2025 legt fest, wie viele quotenpflichtige Aufenthaltstitel im Jahr 2025 in Österreich insgesamt und je Bundesland erteilt werden dürfen. Sie definiert die zulässigen Kategorien von Titeln und tritt am 19. Dezember 2025 in Kraft.Bundesministerium für Inneres12/18/2025XXVIII
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Niederlassungsverordnung 2025 legt fest, wie viele quotenpflichtige Aufenthaltstitel im Jahr 2025 in Österreich insgesamt und je Bundesland erteilt werden dürfen. Sie definiert die zulässigen Kategorien von Titeln und tritt am 19. Dezember 2025 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Gesamtquote für quotenpflichtige Aufenthaltstitel im Jahr 2025 auf 5 616 fest.
- Die Quote wird nach Bundesländern aufgeteilt, z. B. Burgenland 56, Kärnten 188, Niederösterreich 273, Oberösterreich 795, Salzburg 421, Steiermark 433, Tirol 371, Vorarlberg 214 und Wien 2 865.
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