Verordnung über den Fernabsatz von Tierarzneimitteln und Verbote bestimmter Wirkstoffe
Verordnung vom 28.02.2025Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den Fernabsatz von nicht‑verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln, legt Qualitäts‑ und Dokumentationspflichten fest und verbietet bestimmte Wirkstoffe.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den Fernabsatz von nicht‑verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln, legt Qualitäts‑ und Dokumentationspflichten fest und verbietet bestimmte Wirkstoffe.Schwerpunkte
- Nur Abgabeberechtigte dürfen nicht‑verschreibungspflichtige Tierarzneimittel per Fernabsatz innerhalb Österreichs verkaufen.
- Die Abgabe muss den Anforderungen des Tierarzneimittelgesetzes und der Apothekenbetriebsordnung entsprechen, sofern die Verordnung nichts anderes bestimmt.
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