Verordnung über den Fernabsatz von Tierarzneimitteln und Verbote bestimmter Wirkstoffe Verordnung vom 2/28/2025
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den Fernabsatz von nicht‑verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln, legt Qualitäts‑ und Dokumentationspflichten fest und verbietet bestimmte Wirkstoffe.Schwerpunkte
- Nur Abgabeberechtigte dürfen nicht‑verschreibungspflichtige Tierarzneimittel per Fernabsatz innerhalb Österreichs verkaufen.
- Die Abgabe muss den Anforderungen des Tierarzneimittelgesetzes und der Apothekenbetriebsordnung entsprechen, sofern die Verordnung nichts anderes bestimmt.
Dokumente (PDFs)
