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Erhöhung der Schwelle für Gefährdungsbewertung in der Verordnung zur öffentlichen Ordnung Verordnung vom 12/18/2025
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Bundesministerium für Inneres12/18/2025XXVIII
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Feststellung von Gefährdungen für die öffentliche Ordnung wird geändert: Im § 3 Abs. 1 wird das Zahlwort „sechs“ durch „zwölf“ ersetzt, wodurch die Schwelle für die Bewertung erhöht wird.

Schwerpunkte

  • Im § 3 Abs. 1 wird das Zahlwort „sechs“ durch das Zahlwort „zwölf“ ersetzt, wodurch die Schwelle für die Gefährdungsbewertung erhöht wird.
  • Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 36 Abs. 1 und 3 des Asylgesetzes 2005, das kürzlich geändert wurde.
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Karner Gerhard, Mag. - 58

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3 - Niederösterreich



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