Erhöhung der Schwelle für Gefährdungsbewertung in der Verordnung zur öffentlichen Ordnung Verordnung vom 12/18/2025
Bundesministerium für Inneres12/18/2025XXVIII
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung zur Feststellung von Gefährdungen für die öffentliche Ordnung wird geändert: Im § 3 Abs. 1 wird das Zahlwort „sechs“ durch „zwölf“ ersetzt, wodurch die Schwelle für die Bewertung erhöht wird.Schwerpunkte
- Im § 3 Abs. 1 wird das Zahlwort „sechs“ durch das Zahlwort „zwölf“ ersetzt, wodurch die Schwelle für die Gefährdungsbewertung erhöht wird.
- Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 36 Abs. 1 und 3 des Asylgesetzes 2005, das kürzlich geändert wurde.
Dokumente (PDFs)
