Erhöhung der Schwelle für Gefährdungsbewertung in der Verordnung zur öffentlichen Ordnung
Verordnung vom 18.12.2025Zusammenfassung
Die Verordnung zur Feststellung von Gefährdungen für die öffentliche Ordnung wird geändert: Im § 3 Abs. 1 wird das Zahlwort „sechs“ durch „zwölf“ ersetzt, wodurch die Schwelle für die Bewertung erhöht wird.Bundesministerium für Inneres12/18/2025XXVIII
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Verordnung zur Feststellung von Gefährdungen für die öffentliche Ordnung wird geändert: Im § 3 Abs. 1 wird das Zahlwort „sechs“ durch „zwölf“ ersetzt, wodurch die Schwelle für die Bewertung erhöht wird.Schwerpunkte
- Im § 3 Abs. 1 wird das Zahlwort „sechs“ durch das Zahlwort „zwölf“ ersetzt, wodurch die Schwelle für die Gefährdungsbewertung erhöht wird.
- Die Änderung erfolgt auf Grundlage von § 36 Abs. 1 und 3 des Asylgesetzes 2005, das kürzlich geändert wurde.
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