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Mindestlohntarif für private Kinderbetreuungseinrichtungen (ab 01.01.2026)
Verordnung vom 19.12.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Januar 2026 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Kindergärten, -krippen, -horten und bei Tagesmüttern fest, inklusive verschiedener Zulagen und Sonderregelungen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/19/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Kinderbetreuung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Januar 2026 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Beschäftigte in privaten Kindergärten, -krippen, -horten und bei Tagesmüttern fest, inklusive verschiedener Zulagen und Sonderregelungen.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, -krippen, -horte und für Tagesmütter/-väter in ganz Österreich.
  • Für eine 40‑Stunden‑Woche erhalten pädagogische Fachkräfte ein gestaffeltes Bruttogehalt, das mit zunehmenden Berufsjahren von 3 170 € bis 4 283 € steigt.
Dokumente (PDFs)
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Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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