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Mindestlohntarif für Hilfskräfte in privaten Kindertagesstätten Verordnung vom 12/19/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/19/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Kinderbetreuung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Helferinnen und Helfer sowie Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, -krippen und -horte in Österreich, die nicht kollektivvertragsfähig sind oder noch keinen Kollektivvertrag haben.
  • Die Lohnhöhe richtet sich nach Berufsjahren: von €216 im 1. und 2. Berufsjahr bis €768 ab dem 39. Berufsjahr bei einer 40‑Stunden‑Woche.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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