Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Helferinnen und Helfer sowie Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/19/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Kinderbetreuung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2026 einen einheitlichen Mindestlohntarif für Helferinnen und Helfer sowie Kinderbetreuerinnen und Kinderbetreuer in privaten Kindergärten, -krippen und -horten fest.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für alle privaten Kindergärten, -krippen und -horte in Österreich, die nicht kollektivvertragsfähig sind oder noch keinen Kollektivvertrag haben.
- Die Lohnhöhe richtet sich nach Berufsjahren: von €216 im 1. und 2. Berufsjahr bis €768 ab dem 39. Berufsjahr bei einer 40‑Stunden‑Woche.
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