Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur12/22/2025XXVIII
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Kostenregelung für die Schifffahrtspolizei, indem drei bisherige Bestimmungen gestrichen werden.Schwerpunkte
- Der bisherige Paragraph 2 Absatz 2 Ziffer 1 wird gestrichen, wodurch die zugehörige Kostenposition entfällt.
- Der bisherige Paragraph 3 Absatz 2 Ziffer 1 wird gestrichen, wodurch ein weiterer Kostenposten wegfällt.
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