Fachkräfteverordnung 2026 – Festlegung von Mangelberufen für ausländische Fachkräfte
Verordnung vom 23.12.2025Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2026 legt bundesweit und für jedes Bundesland spezifisch Mangelberufe fest, in denen ausländische Fachkräfte beschäftigt werden dürfen. Sie gilt vom 1. Jänner 2026 bis zum 31. Dezember 2026.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/23/2025XXVIII
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Die Fachkräfteverordnung 2026 legt bundesweit und für jedes Bundesland spezifisch Mangelberufe fest, in denen ausländische Fachkräfte beschäftigt werden dürfen. Sie gilt vom 1. Jänner 2026 bis zum 31. Dezember 2026.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert für das Jahr 2026 eine bundesweite Liste von Mangelberufen, in denen ausländische Fachkräfte beschäftigt werden dürfen.
- Die Bezeichnungen der Berufe folgen der Berufssystematik des Arbeitsmarktservice, um einheitliche Klassifikationen zu gewährleisten.
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