Zusammenfassung
Die Verordnung 317/2025 erweitert die Nacheichfrist‑Regelung für Stromzähler um Ladetarifgeräte, also Messgeräte in Elektroauto‑Ladestationen. Sie definiert neue Prüf‑ und Dokumentationspflichten und erlaubt das Zusammenfassen mehrerer gleichartiger Geräte zu einer Prüfeinheit.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus12/23/2025XXVIII
Energie
Messwesen
Elektromobilität
Elektrizitätszähler
Zusammenfassung
Die Verordnung 317/2025 erweitert die Nacheichfrist‑Regelung für Stromzähler um Ladetarifgeräte, also Messgeräte in Elektroauto‑Ladestationen. Sie definiert neue Prüf‑ und Dokumentationspflichten und erlaubt das Zusammenfassen mehrerer gleichartiger Geräte zu einer Prüfeinheit.Schwerpunkte
- Ein neuer Begriff „Ladetarifgerät“ wird eingeführt und von anderen elektrischen Tarifgeräten unterschieden.
- Ladetarifgeräte werden in die Stichproben‑ und Eichprüfung einbezogen; für jedes Gerät bzw. jede Gesamtheit müssen Prüfergebnisse vorliegen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.