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Erweiterung der Nacheichfrist für Stromzähler um Ladetarifgeräte Verordnung vom 12/23/2025
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Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus12/23/2025XXVIII
Energie
Messwesen
Elektromobilität
Elektrizitätszähler

Zusammenfassung

Die Verordnung 317/2025 erweitert die Nacheichfrist‑Regelung für Stromzähler um Ladetarifgeräte, also Messgeräte in Elektroauto‑Ladestationen. Sie definiert neue Prüf‑ und Dokumentationspflichten und erlaubt das Zusammenfassen mehrerer gleichartiger Geräte zu einer Prüfeinheit.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Begriff „Ladetarifgerät“ wird eingeführt und von anderen elektrischen Tarifgeräten unterschieden.
  • Ladetarifgeräte werden in die Stichproben‑ und Eichprüfung einbezogen; für jedes Gerät bzw. jede Gesamtheit müssen Prüfergebnisse vorliegen.
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