<!--[-->Verlängerung des Fristendes für die Krankenversicherung bis 31. Dezember 2026<!--]-->
Verlängerung des Fristendes für die Krankenversicherung bis 31. Dezember 2026 Verordnung vom 12/23/2025
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/23/2025XXVIII
Gesundheit
Sozialversicherung

Zusammenfassung

Die Verordnung zur Durchführung der Krankenversicherung wird geändert: Das Fristende im § 8 Absatz 3 wird von 31. Dezember 2025 auf 31. Dezember 2026 verschoben.

Schwerpunkte

  • Das Fristende für bestimmte Leistungen wird von 31. Dezember 2025 auf 31. Dezember 2026 verschoben.
  • Die Änderung betrifft alle Personen, die nach § 9 ASVG in die Krankenversicherung einbezogen sind.
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Schumann Korinna - 59

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

In den Bundesrat entsendet vom Wiener Landtag



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