Verlängerung des Fristendes für die Krankenversicherung bis 31. Dezember 2026
Verordnung vom 23.12.2025Zusammenfassung
Die Verordnung zur Durchführung der Krankenversicherung wird geändert: Das Fristende im § 8 Absatz 3 wird von 31. Dezember 2025 auf 31. Dezember 2026 verschoben.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/23/2025XXVIII
Gesundheit
Sozialversicherung
Zusammenfassung
Die Verordnung zur Durchführung der Krankenversicherung wird geändert: Das Fristende im § 8 Absatz 3 wird von 31. Dezember 2025 auf 31. Dezember 2026 verschoben.Schwerpunkte
- Das Fristende für bestimmte Leistungen wird von 31. Dezember 2025 auf 31. Dezember 2026 verschoben.
- Die Änderung betrifft alle Personen, die nach § 9 ASVG in die Krankenversicherung einbezogen sind.
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