Veterinärverbringungs‑Anpassungsverordnung 2025 – neue Regeln für Tiertransport und Registrierung
Verordnung vom 28.02.2025Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die alte Binnenmarktverordnung von 2008 auf, ändert die Regelungen von 2022 und führt neue Melde‑ sowie Registrierungspflichten für Tiertransporte innerhalb der EU ein.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die alte Binnenmarktverordnung von 2008 auf, ändert die Regelungen von 2022 und führt neue Melde‑ sowie Registrierungspflichten für Tiertransporte innerhalb der EU ein.Schwerpunkte
- Betriebe, die Tiere oder Zuchtmaterial innerhalb der EU bewegen, müssen sich registrieren und ihre Daten an die zuständige Behörde melden.
- Die Verordnung definiert, dass die genannten EU‑Staaten und Gebiete den anderen Mitgliedstaaten gleichgestellt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.