Veterinärverbringungs‑Anpassungsverordnung 2025 – neue Regeln für Tiertransport und Registrierung Verordnung vom 2/28/2025
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt die alte Binnenmarktverordnung von 2008 auf, ändert die Regelungen von 2022 und führt neue Melde‑ sowie Registrierungspflichten für Tiertransporte innerhalb der EU ein.Schwerpunkte
- Betriebe, die Tiere oder Zuchtmaterial innerhalb der EU bewegen, müssen sich registrieren und ihre Daten an die zuständige Behörde melden.
- Die Verordnung definiert, dass die genannten EU‑Staaten und Gebiete den anderen Mitgliedstaaten gleichgestellt werden.
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