<!--[-->Veterinärverbringungs‑Anpassungsverordnung 2025 – neue Regeln für Tiertransport und Registrierung<!--]-->
Veterinärverbringungs‑Anpassungsverordnung 2025 – neue Regeln für Tiertransport und Registrierung
Verordnung vom 28.02.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die alte Binnenmarktverordnung von 2008 auf, ändert die Regelungen von 2022 und führt neue Melde‑ sowie Registrierungs­pflichten für Tiertransporte innerhalb der EU ein.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz2/28/2025XXVIII
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung hebt die alte Binnenmarktverordnung von 2008 auf, ändert die Regelungen von 2022 und führt neue Melde‑ sowie Registrierungs­pflichten für Tiertransporte innerhalb der EU ein.

Schwerpunkte

  • Betriebe, die Tiere oder Zuchtmaterial innerhalb der EU bewegen, müssen sich registrieren und ihre Daten an die zuständige Behörde melden.
  • Die Verordnung definiert, dass die genannten EU‑Staaten und Gebiete den anderen Mitgliedstaaten gleichgestellt werden.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

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