Verlängerung der Frist für Preisauszeichnung an Tankstellen bis 31. Dezember 2028
Verordnung vom 23.12.2025Zusammenfassung
Die Verordnung verschiebt das Datum, bis zu dem Tankstellenbetreiber ihre Treibstoffpreise auszeichnen und an die Preistransparenzdatenbank melden müssen, von 31. Dezember 2025 auf 31. Dezember 2028. Ziel ist, den Betreibern mehr Vorbereitungszeit zu geben.Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus12/23/2025XXVIII
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung verschiebt das Datum, bis zu dem Tankstellenbetreiber ihre Treibstoffpreise auszeichnen und an die Preistransparenzdatenbank melden müssen, von 31. Dezember 2025 auf 31. Dezember 2028. Ziel ist, den Betreibern mehr Vorbereitungszeit zu geben.Schwerpunkte
- In der Verordnung über Standesregeln für Tankstellenbetreiber wird das Frist‑Datum von 31. Dezember 2025 auf 31. Dezember 2028 verschoben.
- Auch in der Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011 wird das gleiche Frist‑Datum von 31. Dezember 2025 auf 31. Dezember 2028 geändert.
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